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Mehrwertsteuer Gastronomie 2026: DACH-Übersicht

Schnelle Frage: Welchen MwSt-Satz hat ein Cappuccino zum Mitnehmen?

Michael Krause
Michael Krause
26. März 202612 Min. Lesezeit
Mehrwertsteuer Gastronomie 2026: DACH-Übersicht

Schnelle Frage: Welchen MwSt-Satz hat ein Cappuccino zum Mitnehmen?

Wenn du jetzt "7%" gedacht hast: falsch.

19 Prozent. Kaffee ist ein Getränk. Egal ob drinnen oder draußen, egal ob zum Mitnehmen oder am Tisch — Getränke bleiben bei 19 Prozent.

Und der Kuchen den du mit dem Cappuccino verkaufst? 7 Prozent. Egal ob drinnen oder draußen.

Verwirrt? Du bist nicht allein.

Die Mehrwertsteuer in der deutschen Gastronomie hat sich zwischen 2020 und 2026 sechsmal geändert. Sechs Änderungen in sechs Jahren. Kein Wunder dass selbst Steuerberater nachschlagen müssen.

Diese Seite bringt Ordnung. Alle Sätze, alle Sonderfälle, alle drei DACH-Länder auf einen Blick — aktuell für 2026. Ein Lesezeichen. Fertig.

Wichtiger Hinweis: Diese Seite bietet eine Orientierungshilfe auf Basis der zum Redaktionszeitpunkt geltenden Regelungen. Steuerliche Einzelfragen und Grenzfälle bitte immer mit deinem Steuerberater klären — das Finanzamt hat bei Unklarheiten das letzte Wort.
Auf dieser SeiteWas du findest
Hauptübersicht Deutschland 2026Alle Sätze auf einen Blick
Die SonderfälleKaffee, Buffet, Catering, Partyservice — aufgeklärt
Die vollständige Timeline 2020–20266 Änderungen, erklärt
Österreich und SchweizDACH-Vergleich in einer Tabelle
Die 5 häufigsten FehlerWas bei der Betriebsprüfung teuer wird
Was 7% für deine Kalkulation bedeutenDie Euro-Rechnung

MwSt Gastronomie Deutschland 2026: Was gilt — auf einen Blick

Stand: 01. Januar 2026 — dauerhaft durch das Steueränderungsgesetz 2025 (Bundesrat-Beschluss 19. Dezember 2025)

Die wichtigste Nachricht zuerst: Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent auf Speisen beim Vor-Ort-Verzehr gilt ab 2026 dauerhaft. Kein befristetes Rettungspaket mehr, keine Verlängerungsdiskussionen, keine Ungewissheit zum Jahresende — dauerhaft.

LeistungMwSt-Satz 2026Hinweis
Speisen Vor-Ort-Verzehr7 %Dauerhaft, Steueränderungsgesetz 2025
Getränke Vor-Ort-Verzehr (alle)19 %Unverändert
Speisen Take-away / Mitnehmen7 %Wie bisher
Getränke Take-away (alle)19 %Unverändert
Lieferung Speisen an Privatwohnungen7 %Lieferservice, z.B. Lieferdienste
Lieferung Getränke an Privatwohnungen19 %Getränke bleiben 19%
Catering — Speisen-Anteil7 %Trennung von Dienstleistungsanteil erforderlich
Catering — Dienstleistungsanteil (Personal, Equipment, Aufbau)19 %Aufteilung mit Steuerberater klären
Buffet — Speisen-Anteil7 %Getränke weiterhin 19%
Partyservice mit PersonalAufteilungSpeisen 7%, Dienstleistung 19%
Partyservice ohne Personal (nur Lieferung)7 %Wie Lieferservice
Die Eselsbrücke die sich bewährt:

Speisen = 7 Prozent, egal wo gegessen — am Tisch, unterwegs, per Lieferung. Getränke = 19 Prozent, egal wo getrunken — am Tisch, to go, per Lieferdienst.

Das deckt 90 Prozent aller Fälle ab. Den Rest erklärt der nächste Abschnitt.

Die Sonderfälle die jeden Gastronomen verwirren

Hier steckt der Teufel im Detail. Diese Fälle führen am häufigsten zu Fehlern bei der Kasseneinstellung, auf Rechnungen und bei Betriebsprüfungen.

SonderfallMwSt-SatzBegründung
Kaffee schwarz (Vor Ort)19 %Getränk = 19%, immer
Kaffee schwarz (Take-away)19 %Getränk bleibt 19%, auch to go
Cappuccino (Vor Ort)19 %Getränk, Milchanteil ändert den Satz nicht
Latte Macchiato (Vor Ort)19 %Getränk
Heiße Schokolade19 %Getränk
Milch pur (Glas Milch)7 %Lebensmittel im Sinne des Steuerrechts, kein Getränk im gastronomischen Sinne
Leitungswasser / Tafelwasser (Vor Ort)19 %Getränk
Mineralwasser (Mitnehmen)19 %Getränk
Brotkorb zum Essen7 %Nebenleistung zur Speise, Hauptleistung bestimmt den Satz
Kuchen Vor Ort7 %Speise
Kuchen zum Mitnehmen7 %Speise
Eis in der Waffel (Mitnehmen)7 %Speise
Eis im Becher (Vor Ort)7 %Speise
Menü inkl. Wein (Pauschalpreis)AufteilungSpeisen-Anteil 7%, Getränke-Anteil 19% — auf Rechnung trennen
Buffet / All-you-can-eatAufteilungSpeisen 7%, Getränke 19%
Cocktailkurs / Kochkurs (Dienstleistung)19 %Dienstleistung, keine Speise
Kindergeburtstag mit CateringAufteilungSpeisen 7%, Dienstleistung + Deko + Personal 19%
Die Kurzformel für Grenzfälle:

Ist es primär etwas das man ISST → 7 Prozent. Ist es etwas das man TRINKT, oder ist die Hauptleistung ein SERVICE → 19 Prozent. Ist es beides → aufteilen und Steuerberater fragen.

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Die vollständige Timeline: 6 Änderungen in 6 Jahren

Diese Tabelle wird regelmäßig bei Anfragen zu historischen Steuersätzen gebraucht — von Gastronomen, Steuerberatern und Buchhaltern die Jahresabschlüsse prüfen.

ZeitraumMwSt Speisen Vor-OrtMwSt GetränkeWas passierte
Bis 30.06.202019 %19 %Normalsatz für alles
01.07.2020 bis 31.12.20205 %16 %Corona-Konjunkturpaket — befristete Gesamtsenkung
01.01.2021 bis 31.12.20237 %19 %Gastronomie-Sonderlösung — Speisen 7%, Getränke zurück auf 19%
01.01.2024 bis 31.12.202519 %19 %Rückkehr Normalsatz — massive Belastung, viele Schließungen
Ab 01.01.20267 % dauerhaft19 %Steueränderungsgesetz, Bundesrat 19.12.2025
Was diese Timeline zeigt:

In sechs Jahren hat die Gastronomie fünf verschiedene Steuersatz-Kombinationen erlebt. Das ist nicht nur verwirrend — es war und ist für viele Betriebe existenzrelevant.

Die Rückkehr auf 19 Prozent in 2024 kam für viele Gastronomen zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt: nach Jahren der Pandemie-Verluste, mit stark gestiegenen Personalkosten, Energiekosten und Wareneinsatz-Preisen. 1.819 Gastro-Insolvenzen hat es 2025 gegeben — ein Anstieg von 32 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die dauerhafte Rückkehr auf 7 Prozent ab 2026 ist keine Rettungsmaßnahme mehr, sondern ein struktureller Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der Branche.

"6 Änderungen in 6 Jahren. Kein Wunder dass jeder verwirrt ist — und kein Wunder dass Restaurantbesitzer Steuerberatern davonlaufen wenn das Thema aufkommt."

Österreich und Schweiz: MwSt im DACH-Vergleich

Wer in Grenznähe operiert, Urlaubsgäste aus dem DACH-Raum empfängt, oder einfach wissen will wie sich Deutschland im Vergleich schlägt — hier die aktuellen Sätze.

Hinweis: Die folgenden Sätze für Österreich und die Schweiz sind Stand März 2026. Länderspezifische Änderungen sind möglich — bitte jeweils den lokalen Steuerberater oder die Steuerbehörde konsultieren.

Österreich (USt) 2026

In Österreich heißt die Umsatzsteuer USt. Der Normalsatz liegt bei 20 Prozent, der ermäßigte Satz bei 10 Prozent.

LeistungUSt-SatzHinweis
Speisen Vor-Ort-Verzehr10 %Ermäßigter Satz
Speisen Take-away10 %Ermäßigter Satz
Lieferung von Speisen10 %Ermäßigter Satz
Alkoholfreie Getränke Vor-Ort10 %Ermäßigter Satz
Alkoholische Getränke Vor-Ort20 %Normalsatz
Kaffee und Heißgetränke10 %Ermäßigter Satz

Österreich hat eine wichtige Besonderheit: Alkoholfreie Getränke — also auch Kaffee, Tee, Säfte und alkoholfreie Cocktails — werden mit dem ermäßigten Satz von 10 Prozent besteuert. Das ist die auffälligste Abweichung vom deutschen System.

Schweiz (MWST) 2026

Die Schweiz hat ihr Mehrwertsteuersystem 2024 reformiert und die Sätze erhöht.

LeistungMWST-SatzHinweis
Speisen und Getränke Vor-Ort-Verzehr8,1 %Normalsatz (gilt für Restauration)
Speisen Take-away / Mitnehmen2,6 %Reduzierter Satz für Lebensmittel
Alkoholische Getränke (alle)8,1 %Normalsatz
Alkoholfreie Getränke Vor-Ort8,1 %Normalsatz bei Restauration

Die Besonderheit der Schweiz: Die Unterscheidung läuft nicht über Speisen vs. Getränke, sondern über Restauration vs. Mitnahme. Was vor Ort konsumiert wird, gilt als Restaurationsleistung (8,1 Prozent). Was mitgenommen wird, gilt als Lebensmittel-Verkauf (2,6 Prozent bei Speisen).

DACH auf einen Blick

LandSpeisen Vor-OrtGetränke alkoholischGetränke alkoholfreiTake-away Speisen
Deutschland7 %19 %19 %7 %
Österreich10 %20 %10 %10 %
Schweiz8,1 %8,1 %8,1 %2,6 %
Das Ergebnis: Deutschland hat 2026 den niedrigsten Vor-Ort-Steuersatz auf Speisen in der DACH-Region. Die Schweiz hat dafür den niedrigsten Take-away-Satz auf Lebensmittel. Österreich liegt dazwischen — hat aber den Vorteil dass Kaffee und Heißgetränke ebenfalls ermäßigt sind.

Die 5 häufigsten MwSt-Fehler die Gastronomen Geld kosten

Diese Fehler kosten nicht nur bei der Betriebsprüfung — manche kosten täglich Marge ohne dass es jemand merkt.

Fehler 1: Menü-Pauschalpreise nicht aufteilen

Du bietest ein Dinner-Menü inkl. Weinbegleitung für 89 Euro an. Auf der Rechnung steht: "Menü inkl. Weinbegleitung 89,00 Euro — MwSt 7%."

Das Finanzamt sieht das anders. Die Weinbegleitung ist ein Getränk und muss mit 19 Prozent versteuert werden. Der Speisen-Anteil mit 7 Prozent.

Lösung: Auf der Rechnung trennen ("Menü 69,00 Euro, MwSt 7%" und "Weinbegleitung 20,00 Euro, MwSt 19%") oder mit dem Steuerberater eine rechtlich saubere Pauschalkalkulation vereinbaren.

Fehler 2: Kaffee und Heißgetränke mit 7% verbuchen

Ein Klassiker. Kaffee ist ein Getränk. Getränke sind 19 Prozent. Das gilt ohne Ausnahme — ob schwarz, mit Milch, mit Zucker, als Cappuccino, als Latte Macchiato, heiß oder kalt.

Wer Kaffee mit 7 Prozent im Kassensystem hat: zahlt zu wenig Steuer ab. Das fällt bei der Betriebsprüfung auf. Das wird nachgefordert — mit Zinsen.

Lösung: Kassensystem prüfen. Kaffee, Tee, Kakao, alle Heißgetränke auf 19 Prozent stellen.

Fehler 3: Kassensystem nicht auf 7% (Speisen) umgestellt

Viele Gastronomen haben ihr Kassensystem nach der Rückkehr auf 19 Prozent im Jahr 2024 nicht korrekt aktualisiert. Manche laufen noch immer mit alten Einstellungen.

Ab 01. Januar 2026 gilt 7 Prozent auf Speisen. Wer weiter 19 Prozent auf Speisen bucht: berechnet dem Gast zu viel Mehrwertsteuer, führt diese ab — und verliert damit echte Marge die ihm zustünde.

Bei 10.000 Euro Speisen-Monatsumsatz: Die Differenz zwischen 19% und 7% sind 938 Euro pro Monat. Die du ans Finanzamt überweist obwohl du das nicht müsstest.

Lösung: Kassensystem-Einstellung sofort prüfen. Notfalls den Kassensystem-Anbieter anrufen.

Fehler 4: Catering-Anteil nicht aufteilen

Du caterst ein Firmenevent: Essen, Servicepersonal, Aufbau, Dekoration, Tische und Stühle — Pauschalpreis 3.500 Euro. Auf der Rechnung: "Catering 3.500 Euro, MwSt 7%."

Das ist falsch. Korrekt: Der Speisen-Anteil mit 7 Prozent, der Dienstleistungsanteil (Personal, Equipment, Auf- und Abbau) mit 19 Prozent. Die Aufteilung muss dokumentiert und plausibel sein.

Lösung: Catering-Rechnungen immer aufteilen — entweder in separate Positionen oder mit einem nachvollziehbaren Schlüssel. Mit Steuerberater abstimmen.

Fehler 5: Fehlende oder falsche MwSt-Ausweisung auf Rechnungen

Bei Rechnungen über 250 Euro (Brutto) ist laut Umsatzsteuergesetz die Ausweisung des MwSt-Satzes und des MwSt-Betrags Pflicht. Fehlt diese Angabe, kann ein gewerblicher Kunde die Vorsteuer nicht ziehen — und wird sich beschweren.

Weitere häufige Fehler: MwSt-Betrag ausgewiesen aber falscher Satz angegeben, Netto- und Bruttobetrag vertauscht, oder bei aufgeteilten Leistungen nur ein Gesamtsatz statt getrennter Ausweis.

Lösung: Rechnungsvorlage prüfen. Für Rechnungen mit gemischten Sätzen (Speisen 7% + Getränke 19%) müssen beide Posten separat ausgewiesen sein.

Was die 7% für deine Kalkulation bedeuten — in Euro

Das ist die Zahl die zählt.

Bei einem Speisen-Umsatz von 100 Euro brutto gilt seit 2026:

  • Bei 19% MwSt (wie 2024/2025): 100 Euro ÷ 1,19 = 84,03 Euro netto. Ans Finanzamt: 15,97 Euro.
  • Bei 7% MwSt (ab 2026): 100 Euro ÷ 1,07 = 93,46 Euro netto. Ans Finanzamt: 6,54 Euro.
Differenz: 9,43 Euro pro 100 Euro Speisen-Umsatz. Diese 9,43 Euro bleiben 2026 bei dir statt beim Finanzamt.

Hochgerechnet:

Monatlicher Speisen-Umsatz (brutto)Monatliche Mehrbelastung 2024/25Jährliche MehrbelastungJetzt wieder bei dir
15.000 Euro1.415 Euro16.975 Euro~17.000 Euro/Jahr
25.000 Euro2.358 Euro28.292 Euro~28.000 Euro/Jahr
40.000 Euro3.772 Euro45.267 Euro~45.000 Euro/Jahr

Ein Restaurant mit 30.000 Euro monatlichem Speisen-Umsatz hat durch die 7%-Regelung ab 2026 rund 2.830 Euro pro Monat mehr Liquidität — also 34.000 Euro pro Jahr die nicht mehr ans Finanzamt gehen.

Das ist nicht luxuriös. Das ist für viele Betriebe der Unterschied zwischen schwarzen und roten Zahlen.

"Das ist kein Geschenk des Staates. Das ist die Korrektur einer Fehlentscheidung die 2024 Tausende von Betrieben an den Rand gedrängt hat. Und jetzt muss man das Richtige damit machen: Kalkulation anpassen, Rücklagen bilden, und kein Euro davon in Hoffnung auf bessere Zeiten ausgeben."

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Häufige Fragen zur MwSt in der Gastronomie

Gilt der 7%-Satz auch für Pizzerien und Fastfood?

Ja. Der ermäßigte Satz auf Speisen beim Vor-Ort-Verzehr gilt für alle Restaurants, Cafés, Bistros, Kantinen, Schnellrestaurants und Imbisse — unabhängig vom Konzept. Entscheidend ist nicht das Restaurant-Format, sondern ob es sich um eine Speise handelt.

Was ist wenn ein Gast das Essen mitnimmt das er ursprünglich vor Ort essen wollte?

Das ist ein Grenzfall. Maßgeblich ist die ursprüngliche Leistung die erbracht wurde. Wenn die Speise für den Vor-Ort-Verzehr zubereitet und serviert wurde (Teller, Besteck, Service), gilt 7 Prozent — auch wenn der Gast dann doch einpacken lässt. Bitte mit dem Steuerberater abstimmen.

Muss ich bei Kreditkartenzahlungen die MwSt anders ausweisen?

Nein. Die Zahlungsart hat keinen Einfluss auf die Umsatzsteuer. Relevant ist die Leistung (Speise oder Getränk), nicht wie gezahlt wird.

Was gilt für Automaten-Verkauf (Snackautomaten, Kaffeeautomaten)?

Kaffeeautomaten ohne Bedienungspersonal und ohne Vor-Ort-Bewirtung gelten steuerlich als Lieferung, nicht als Restaurationsleistung. Die Einordnung hängt vom Einzelfall ab — unbedingt mit dem Steuerberater klären.

Gilt der 7%-Satz auch für Mitarbeiter-Mahlzeiten?

Bei Mitarbeiter-Verpflegung gelten besondere Regelungen (geldwerter Vorteil, amtliche Sachbezugswerte). Das ist ein eigenes Thema das hier nicht vollständig behandelt werden kann — bitte Steuerberater konsultieren.

Wie weise ich bei Barverkäufen unter 250 Euro (Kleinbetragsrechnung) die MwSt aus?

Bei Rechnungen bis 250 Euro brutto (Kleinbetragsrechnung) genügt: Bruttobetrag und MwSt-Satz (z.B. "enthält 7% MwSt"). Der ausgewiesene MwSt-Betrag ist bei Kleinbetragsrechnungen nicht Pflicht — aber empfehlenswert für Transparenz und bei gemischten Sätzen.

Was wenn sich die MwSt-Sätze wieder ändern?

Dann wird diese Seite aktualisiert. Die Newsletter-Abonnenten von GastroInsider werden direkt informiert sobald Änderungen beschlossen oder angekündigt werden — rechtzeitig vor dem Inkrafttreten, nicht danach.

Fazit — Bookmark diese Seite. Und schick sie deinem Steuerberater.

Sechs Änderungen in sechs Jahren. Das war keine Willkür — es war das Spiegelbild einer Branche in der Krise, einer Regierung in der Suche, und eines politischen Prozesses der selten schnell ist.

Ab 2026 ist Ruhe. 7 Prozent auf Speisen, dauerhaft. 19 Prozent auf Getränke, unverändert.

Das gibt Planungssicherheit. Zum ersten Mal seit 2020.

Was du jetzt tun solltest:

Kassensystem-Einstellung prüfen — läuft alles noch auf dem alten Satz? Rechnungsvorlage prüfen — werden Speisen und Getränke korrekt getrennt ausgewiesen? Kalkulation anpassen — die 9,43 Euro pro 100 Euro Speisen-Umsatz sollten in der Preis- und Margen-Kalkulation berücksichtigt sein. Catering- und Buffet-Angebote überprüfen — werden gemischte Leistungen korrekt aufgeteilt? Steuerberater informieren — insbesondere wenn du österreichische oder schweizer Gäste bewirtest und in Grenznähe arbeitest.

Drei Dinge die du jetzt weißt:

  1. Speisen = 7%, Getränke = 19% — dauerhaft ab 2026. Das ist die Grundregel die 90% aller Fälle löst.
  2. Die 5 häufigsten Fehler — falscher Kaffee-Satz, nicht aufgeteilte Pauschalpreise, veraltete Kassensystem-Einstellung — kosten täglich Geld ohne dass es jemand merkt.
  3. Bei 30.000 Euro Speisen-Monatsumsatz: Die 7%-Regelung bringt rund 34.000 Euro mehr Liquidität pro Jahr. Das ist kein Steuergeschenk — das ist das Fundament auf dem du jetzt aufbaust.

Die MwSt-Regelungen in der Gastronomie haben sich sechsmal in sechs Jahren geändert. Diese Seite hat sich jedes Mal mitgeändert — und wird es weiter tun.

Damit du nicht wieder googeln musst.

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